Datenschutzerklärung
1. Einleitung
Willkommen auf der Website von SOLARREINIGUNG NORD, Inh. Andy Gogolinski. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen.
2. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
SOLARREINIGUNG NORD
Inh. Andy Gogolinski
Am Sportplatz 24
18190 Sanitz
Info@s-nord.de
01722650241
3. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese im Rahmen des Anfrageformulars mitteilen. Zu den gesammelten personenbezogenen Daten gehören:
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
4. Zweck der Datenerhebung
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Bearbeitung Ihrer Anfrage über das Kontaktformular
- Kundenkommunikation
5. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie können auch der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
7. Datensicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor Verlust, Zerstörung, Zugang, Veränderung oder Verbreitung durch unbefugte Personen zu schützen.
8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, um sie an aktuelle rechtliche Anforderungen oder Änderungen unserer Dienstleistungen anzupassen.
9. Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden:
E-Mail: info@s-nord.de
Telefon: 01722650241
AGB
1. Anpassung der Kalkulation bei erschwerten Bedingungen
Sollten während der Durchführung der Reinigung besondere Erschwernisse auftreten, wie z.B. schwer zugängliche Anlagen, extreme Verschmutzungen, Schwarzpilz oder eine aufwendige Wasserlogistik, kann eine Anpassung der ursprünglichen Kalkulation notwendig werden. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall umgehend informiert.
2. Dokumentation irreversibler Verschmutzungen
Sämtliche Module werden vor der Reinigung auf Schäden und Verschmutzung überprüft. Das Ergebnis erhält der Auftraggeber dokumentiert – Sichtprüfung. Verschmutzungen, die aufgrund fehlender regelmäßiger Reinigung durch den Auftraggeber irreversibel geworden sind (z. B. Moos- und Flechtenbefall, eingebrannte Verschmutzungen) stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3. Bereitstellung von Wasser und Strom
Der Auftraggeber stellt für die Reinigung der PV-Aufdachanlagen das erforderliche Wasser (kalt, unbehandelt) sowie den Strom (Drehstrom) unentgeltlich zur Verfügung.- Ist vor Ort kein geeignetes Wasser vorhanden, obliegt es dem Auftraggeber, eine Lösung bereitzustellen. Alternativ kann der Auftragnehmer diese Leistung übernehmen, die damit verbundenen Kosten werden in diesem Fall zusätzlich berechnet.- Ist kein Drehstrom verfügbar, stellt der Auftraggeber ein Stromaggregat bereit. Sollte dies nicht möglich sein, wird vom Auftragnehmer ein Aggregat angemietet, dessen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4. Aufklärung über Vorschäden
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor der Auftragserteilung eventuelle Vorschäden am Dach und Photovoltaikanlage anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und offenbart sich bei der Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten ein Vorschaden, so behält sich der Auftragnehmer vor, den Vertrag zu kündigen und einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht enthaltenen Auslagen zu verlangen. Gleiches gilt, für den Fall, dass die von dem Auftragnehmer vorzunehmenden Arbeiten infolge eines Mangels des Daches oder der Photovoltaikanlage unausführbar werden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Auftragnehmer zu vertreten hat.
5. Auftragsabnahme
Die Abnahme der Arbeiten des Auftragsnehmers erfolgt direkt nach Fertigstellung.
8. Referenznutzung
Der Auftraggeber erklärt sich – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – damit einverstanden, dass der Auftragnehmer das Projekt nach Abschluss als Referenz nutzen darf. Dies umfasst die Nennung des Firmennamens, die Verwendung des Firmenlogos sowie die Angabe öffentlich zugänglicher Informationen wie der Branchenzugehörigkeit. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
9. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Dienstleistung im vorgesehenen Zeitraum aus technischen Gründen (z. B. Defekte an Reinigungsgeräten) oder aufgrund von Personalengpässen nicht möglich ist. Sollte der Rücktritt erfolgen, nachdem bereits einzelne Anlagen vollständig gereinigt wurden, erfolgt eine anteilige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen.
10. Haftung
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Der Umfang des Schadenersatzes ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
